Vorhofohr-Verschluss


Patienten mit Vorhofflimmern haben abhängig von dem individuell zu bestimmenden Risiko eine gewisse Wahrscheinlichkeit, einen Schlaganfall zu erleiden. Es können sich Thromben vor allem im Bereich des linken Vorhofohres (Aussackung des Herzens) bilden.
In dieser Situation ist es häufig notwendig, daß Patienten Marcumar oder die neueren Substanzen (NOAK`s) einnehmen müssen. Dies wird von den allermeisten Patienten gut vertragen und oft über viele Jahre eingenommen.
In wenigen Fällen besteht eine Kontraindikation für eine starke Blutverdünnung oder Patienten haben immer wieder relevante  Blutungen unter der starken Blutverdünnung.
In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, einen Verschluss des linken Vorhofohrs durchzuführen, um dann in der Folge die starke Blutverdünnung absetzen zu können.
Die Intervention wird in Sedierung durchgeführt, so daß der Patient davon nichts mitbekommt. Die Intervention wird unter Röntgen-Durchleuchtung sowie Schluckecho-Herzultraschall durchgeführt.

 

Abbildung: Vorhofohr mit Verschluss durch ein Schirmchen

 

 

Abbildung: Schirmchen im 3D-Ultraschall und im 2D-Ultraschall

Aktuelle Termine



17.04.2024   17:00 Uhr

Informationsabend der Geburtshilfe


Alle 4 Wochen möchten wir uns Ihnen bei unseren Informationsabenden gerne vorstellen. [ ... mehr]


15.05.2024   17:00 Uhr

Informationsabend der Geburtshilfe


Alle 4 Wochen möchten wir uns Ihnen bei unseren Informationsabenden gerne vorstellen. [ ... mehr]


23.05.2024   16:00 Uhr

Arbeitskreis der Pankreatektomierten e.V.


Blutzuckermessung bei Diabetes mellitus: Alternative Messmethoden [ ... mehr]


19.06.2024   17:00 Uhr

Informationsabend der Geburtshilfe


Alle 4 Wochen möchten wir uns Ihnen bei unseren Informationsabenden gerne vorstellen. [ ... mehr]


12.07.2024   13:30 Uhr

Führung durch die Palliativstation


[ ... mehr]



weitere Termine

Wir brauchen Ihre Zustimmung

Wir verwenden für die Auswertung der Zugriffe auf unsere Internetseite den Webanalysedienstes Google Analytics mit Sitz in den USA. Ich willige ein, dass für die Auswertung der Zugriffszahlen Google Analytics genutzt werden darf und der dafür notwendige Cookie gesetzt werden darf. Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie einer Datenübermittlung in die USA gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO zu. In der USA gilt möglicherweise ein geringeres Datenschutzniveau als in der EU.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.