Intracoronare Bildgebung mittels Ultraschall


Die intracoronare Bildgebung gewinnt in letzter Zeit deutlich an Stellenwert.
Wo früher oftmals rein mit dem Auge des interventionellen Kardiologen entschieden wurde (anhand des Röntgen-Bildes mit Gabe von Kontrastmittel), ob eine Engstelle relevant ist und zum Beispiel mit Hilfe eines Stents repariert werden muß, wird jetzt deutlich differenzierter vorgegangen.
Neben der Druckdrahtmessung (zur Beurteilung der hämodynamischen Relevanz) und der intracoronaren Bildgebung mittels optischer Kohärenztomographie (OCT) kommt bei uns zusätzlich der intracoronare Ultraschall als Bildgebung  zum Einsatz.
Hierbei wird ein Mini-Ultraschallscanner über einen Draht im Herzkranzgefäß vorgebracht und dann entsprechende Bilder aufgenommen.  Damit ist ein Blick direkt in das Herzkranzgefäß möglich und dem interventionellen Kardiologen steht ein Plus an Information zur Verfügung, um damit gute Entscheidungen zu treffen.
Vor allem bei komplexeren Befunden sollte zunehmend eine intracoronare Bildgebung zum Einsatz kommen.
Beispiele für Bilder aus dem Ultraschall aus dem Herzkranzgefäß sind nachfolgend zu sehen:

 

Grün: Ablagerungen in der Herzkranzarterie

Rot: Blutfluß in der Herzkranzarterie

 

Aktuelle Termine



05.11.2024   15:00 Uhr

FreyLife: Das Leben läuft nicht immer rund!


[ ... mehr]


07.11.2024   14:00 Uhr

FreyLife: Stadtrundfahrt


[ ... mehr]


08.11.2024   09:00 Uhr

FreyLife: Strickkreis


Ich stricke mir die Welt, wie sie mir gefällt! [ ... mehr]


12.11.2024   11:00 Uhr bis 13:00 Uhr

FreyLife: Mittagstisch


Sie können oder wollen nicht immer selbst kochen? Sie Essen gerne in Gesellschaft? [ ... mehr]


13.11.2024   17:00 Uhr

FreyLife: Unterhalt im Alter


wer zahlt für wen und wann? [ ... mehr]



weitere Termine

Wir brauchen Ihre Zustimmung

Wir verwenden für die Auswertung der Zugriffe auf unsere Internetseite den Webanalysedienstes Google Analytics mit Sitz in den USA. Ich willige ein, dass für die Auswertung der Zugriffszahlen Google Analytics genutzt werden darf und der dafür notwendige Cookie gesetzt werden darf. Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie einer Datenübermittlung in die USA gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO zu. In der USA gilt möglicherweise ein geringeres Datenschutzniveau als in der EU.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.