
Ambulante Untersuchungen
Sehr geehrter Patient (*),
Sie können bei uns kardiologische Diagnostik und Therapie ambulant durchführen lassen. Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Überweisung vom Hausarzt.
Dies betrifft z.B. die transösophageale Echokardiografie (Schluck-Echo), die elektrische Kardioversion, Schrittmacher-Implantationen sowie deren Wechsel und Koronarangiografien.
Sie können somit nach vielen dieser Prozeduren direkt im Laufe des Tages wieder nach Hause gehen.
Oft ist hier eine Sedierung notwendig oder, wenn nicht unbedingt notwendig, so dennoch vom Patienten gewünscht, sodass Sie sich im Normalfall abholen lassen müssen.
Sie bekommen im Regelfall das Ergebnis der Untersuchung / Therapie sowie einen kurzen Brief direkt mit, sodass Sie sich damit dann zeitnah beim Hausarzt vorstellen können, um das weitere Vorgehen besprechen zu können. Bei entsprechenden Fragen soll sich dieser gerne bei uns melden.
Bei ambulant durchgeführter Diagnostik / Therapie haben Sie den Vorteil, von der Infrastruktur eines Klinikums zu profitieren.
Sollte wider Erwarten doch einmal eine relevante Komplikation auftreten, haben wir als Klinikum der Schwerpunktversorgung mit 500 Betten und großer Intensivstation die Möglichkeit, alle relevanten Fachbereiche in kürzester Zeit hinzuziehen zu können. Hier sind vor allem unsere Intensivmedizin, unsere neurologische Fachabteilung, unsere gefäßchirurgische Fachabteilung und unsere allgemeinchirurgische Fachabteilung hervorzuheben. Auch unser großes Labor sowie unser Blutdepot sind hier wichtige Einzelteile einer großen und aufwändigen Infrastruktur.
Wird eine Therapie notwendig (z. B. Implantation von Stents bei der Koronarangiographie) so stehen Ihnen neben sehr erfahrenen Untersuchern eine enorme technische Ausstattung zur Verfügung, um möglichst optimale Ergebnisse erzielen zu können.
Häufig ambulant durchgeführte Untersuchungen:
- Koronarangiografie
- Transösophageale Echokardiografie (Schluckecho)
- Elektrische Kardioversion
- Schrittmacher-Implantation
(*) Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im gesamten Dokument auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Ärztin/Arzt; Patient/Patientin oder Mitarbeiter/Mitarbeiterin und andere Fachgruppen-bezeichnungen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
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